02. Februar 2024

Lebensmittelkennzeichnung: Welche Hilfsmittel stehen mir zur ­Verfügung?

LEBENSMITTEL­KENNZEICHNUNG:  WIE ZEICHNE ICH GESETZESKONFORM AUS?

Bei der Kennzeichnung von frisch zubereiteten Lebensmitteln oder leicht verderblicher Ware wie Fleisch und Fisch gilt: Die Kennzeichnung muss informativ und verständlich sein – für Anwender*innen, Kund*innen und Verbraucher*innen. Dabei gelten die Grundsätze der Lesbarkeit (Mindestschriftgröße 1,2 mm), der Verständlichkeit und der Einheitlichkeit. Frisch zubereitete Lebensmittel müssen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum ausgezeichnet werden. Die Abkürzung „MHD“ darf nicht mehr genutzt werden. Die korrekte Auszeichnung lautet daher „mindestens haltbar bis Tag/Monat/Jahr.“ Hackfleisch, Geschnetzeltes, rohe Würstchen, Geflügel oder roher Fisch müssen hingegen mit einem Verfalldatum gekennzeichnet werden. Richtig ist hier die Angabe „zu verbrauchen bis Tag/Monat“. Unbedingt nötig ist auch ein Hinweis zur richtigen Lagerung und der dafür nötigen Temperatur.

Aufbewahrungshinweise, Verfalldaten und Mindesthaltbarkeitsdaten können Sie nur mit den folgenden Systemlösungen von Meto rechtssicher und effizient auszeichnen. Gerne unterstützen wir als „Retail Label Expert“ auch Sie bei der Auszeichnung gemäß HACCP, LMIV & Co. – so wie bereits andere bekannte Unternehmen der Systemgastronomie.

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