02. Februar 2024

Lebensmittelkennzeichnung: Was muss ich auszeichnen?

LEBENSMITTEL­KENNZEICHNUNG:  WAS MUSS ICH AUSZEICHNEN?

Sie arbeiten mit frisch zubereiteten Lebensmitteln, in denen Milch, Käse, Joghurt, Eier oder Ähnliches enthalten sind – oder verkaufen diese? Sie verarbeiten und verkaufen leicht verderbliche Ware wie rohes Fleisch oder rohen Fisch? Dann müssen Sie diese Lebensmittel gemäß geltender Gesetzgebungen und Richtlinien entsprechend auszeichnen. Die relevanten gesetzlichen Grundlagen sind vor allem die europäische LMIV (Lebensmittelinformations-Verordnung) und das Kontrollsystem HACCP (Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte). Notwendig sind zum Beispiel ein Mindesthaltbarkeitsdatum bei frischen Lebensmittel sowie ein Verfalldatum bei leicht verderblicher Ware. Wichtig ist auch ein Hinweis zur korrekten Lagerung der Lebensmittel.

Es liegt in Ihrer Verantwortung als Verarbeiter oder Verkäufer von frischen oder verderblichen Lebensmitteln für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung zu sorgen. Rechtssicherheit bei der Aus- und Kennzeichnung von frischen Lebensmitteln bieten Ihnen nur die Systemlösungen von Meto. Als „Retail Label Expert“ verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung in der Lebensmittelkennzeichnung und arbeiten für namhafte Unternehmen der Systemgastronomie.

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