02. Februar 2024

Lebensmittelkennzeichnung: Muss ich auszeichnen?

LEBENSMITTEL­KENNZEICHNUNG:  MUSS ICH AUSZEICHNEN?

Sie stellen Lebensmittel her, bearbeiten oder verkaufen diese? Damit sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Lebensmittel entsprechend auszuzeichnen. Sie müssen die Sicherheit und die Qualität Ihrer Produkte nicht nur gewährleisten, sondern auch dokumentieren. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung als Betrieb, für eine ordnungsgemäße Zusammensetzung, Beschaffenheit und Kennzeichnung der Lebensmittel Sorge zu tragen.

Unterstützen können Sie dabei die Systemlösungen von Meto. Nur sie bieten Ihnen jederzeit Rechtssicherheit in Bezug auf die geltenden Auszeichnungspflichten. Von zentraler Bedeutung für die Lebensmittelkennzeichnung ist die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) der Europäischen Union sowie das Kontrollsystem HACCP zur Qualitätssicherung in allen Produktionsabläufen, bei denen Lebensmittel beteiligt sind.

Als „Retail Label Expert“ verfügen wir über mehr als 50 Jahren Erfahrung in der Herstellung von Etiketten für den LEH. Als langjähriger und verlässlicher Partner unterstützen wir namhafte Kunden in der Systemgastronomie. Gerne helfen wir auch Ihnen bei der rechtssicheren Kennzeichnung Ihrer Speisen und Getränke!

Wie können wir Ihnen helfen?

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